Gewährleistungsmanagement
Wir kümmern uns um Mängel – von der Aufnahme bis zur Beseitigung.
Mit der Abnahme oder Übergabe eines Objektes an den Auftraggeber beginnt die Phase der Gewährleistung – entsprechend den mit den Planern und ausführenden Firmen vertraglich vereinbarten Fristen. Wenn während des Gewährleistungszeitraumes Mängel auftreten, hat der Auftraggeber gegenüber seinen Vertragspartnern einen Anspruch auf kostenfreie Behebung des Mangels. Nach der Abnahme muss der Auftraggeber den Mangel des Auftragnehmers nachweisen.
Manchmal bleibt es nicht aus, dass die Mangelbehauptungen durch ein gerichtliches Verfahren geklärt werden müssen. Nicht selten ist es notwendig, bereits im Vorfeld in dieses Verfahren durch gezielte Fragestellungen einzugreifen bzw. die erstellten Fachgutachten zu prüfen und zu bewerten.
Unsere Leistungen umfassen die gesamte Prozesskette von der Aufnahme der Mängel bis zur Abnahme nach Abschluss der Mängelbeseitigung.
Mögliche Teilleistungen im Überblick:
- Erfassung und Prüfung von Mangelanzeigen Dritter (z.B. Mieter)
- Objektbegehung zur Mängelfeststellung und Dokumentation
- Schadensanalyse bzw. Zuordnung der Mangelverursacher
- Mangelanzeige mit Fristsetzung
- Ggf. Nachfristsetzung mit Androhung einer Ersatzvornahme
- Mitwirkung beim Einleiten von Beweissicherungsverfahren
- Prüfung und Bewertung von Gutachtenergebnissen im Hinblick auf:
– Schlussfolgerungen für eventuelle weitere Unternehmen (Streitverkündigung)
– die Erarbeitung von Stellungnahmen unter Berücksichtigung der vertraglich geschuldeten Leistung - Überwachen der Beseitigung von Mängeln
- Mitwirkung bei der Abnahme
- Dokumentation aller Mangelanzeigen und Gewährleistungsprozesse
- Begehungen vor Ablauf der Gewährleistungsfristen mit Dokumentation